1.1 Die Mitgliedschaft berechtigt, innerhalb der den jeweiligen Ankündigungszeiten zu entnehmenden Öffnungszeiten, zur Nutzung der jeweils gebuchten Leistungen einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche). Sie beinhaltet ab einem Alter von 16 Jahren auch die Nutzung des Saunabereichs. Die Nutzung des Getränkeservice, Sonnenbankservice, Milon/MIHA ist in der Mitgliedschaft nicht enthalten; sie können einzeln kostenpflichtig hinzugebucht werden.
1.2 Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind (insbesondere Trainingsbetreuung) sind von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag mitumfasst. Für eine zusätzliche individuelle Betreuung (Einzeltraining) fällt eine zusätzliche Gebühr an. Preise und Leistungsumfang des Einzeltrainer-Angebots können erfragt werden.
1.3 Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen regelmäßigen Trainingskursen. Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird bei der Ankündigung eines solchen Kurses gesondert hingewiesen.
1.4 Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung der Oase berechtigt, wenn es sich mittels persönlichem Fingerscan legitimieren, ohne fremde Hilfe orientieren und alleine einem eigenständigen Training nachgehen kann. Sollte der Fingerscan nicht lesbar sein, muss sich das Mitglied mit seiner Mitgliedskarte ausweisen.
2.1 Die Mitgliedschaft beginnt (nach Angabe der kompletten Personenbezogenen Daten und Bildaufnahme) mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars.
2.2 Die Mitgliedschaft hat eine Grundlaufzeit (Mindestlaufzeit) von 12 Monaten. Während dieser Zeit ist eine Kündigung ausgeschlossen; die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch stillschweigend auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt danach für beide Vertragsparteien einen Monat.
2.3 Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei der Oase maßgeblich.
3.1 Mit Beginn der Mitgliedschaft entsteht einmalig die Gebühr für die Oasen Basisanalyse und die Clubgebühr, jeweils in der auf dem Anmeldeformular angegebenen Höhe. Spielgebühren sind im Voraus zu entrichten.
3.2. Der monatliche Mitgliedsbeitrag in der in dem Anmeldeformular ausgewiesenen Höhe wird jeweils zum 1. eines Monats im Rahmen der auf dem Anmeldformular vereinbarten Einzugsermächtigung erhoben und eingezogen. Beginnt die Mitgliedschaft im Laufe eines Monats wird ein anteiliger Mitgliedsbeitrag, gerundet auf volle Euro, zusammen mit dem Beitrag für den nachfolgenden Monat abgebucht. Die Oase kann die Beiträge für die restliche Laufzeit fällig stellen, falls das Mitglied mit mehr als zwei Zahlungen in Verzug gerät.
4.1 Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die Oase, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
4.2 Eine Kündigung aus sonstigem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt. Wichtige Gründe in diesem Sinne sind u.a. die unbefugte Überlassung der Mitgliedschaftskarte an Dritte, die Gefährdung, Verletzung oder Beschädigung anderer Personen oder der Einrichtung, die Beleidigung oder Belästigung von sowie aggressives Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern, Verstöße gegen die Regeln des Anstandes oder Hygieneregeln sowie vergleichbar schwere Verstöße gegen die Hausordnung.
4.3 Auch im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich die Oase ausdrücklich vor, Schadenersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
5.1 Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
a) Bei Eintritt einer Schwangerschaft in der Person des kündigenden Mitglieds.
b) Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der Oase unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (beispielsweise Spa- und Wellnessbereich, Kursangebote oder einzelne Gerätegruppe) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.
c) Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 50 km von der Oase entfernt liegt.
5.2 In den Fällen des Abs. 1 a) und b) wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebiets, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei der Oase im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 1 c) sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.
5.3 Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss der Oase, Harpener Feld 35, 44805 Bochum, im Original per Post zugehen. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam.
Die angegebenen personenbezogenen Daten unserer Mitglieder unterliegen dem Datenschutz und werden im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft edv-technisch gespeichert und verarbeitet. Für Werbezwecke werden die Daten nur durch uns selbst genutzt. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzung und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.
7.1 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf andere Personen übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Oase möglich. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
7.2 Das Mitglied verpflichtet sich Oase gegenüber, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust der Mitgliedskarte unverzüglich schriftlich der Oase zu melden.
8.1 Bei Verlust der Mitgliedskarte wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 10,00 €.
8.2 Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedskarte und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen wurde oder dass das Mitglied einen Verlust der Mitgliedskarte nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 19,00 € zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Oase bleibt unberührt.
9.1 Oase garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereit gestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitnesscenters mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist. Außerdem hat die Oase aus wichtigem Grund, z. B. Reparaturen oder Großveranstaltungen, die Möglichkeit unter vorhergehender Ankündigung den Umfang der geschuldeten Leistung zu beschränken.
9.2 Oase haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Oase, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Oase zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der in der Ziffer 1 des Vertrags genannten Einrichtungen.
9.3 Das Mitglied bestätigt die Richtigkeit seiner Gesundheitsangaben. Dem Mitglied wird geraten, die persönliche Leistungsfähigkeit richtig einzuschätzen. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Oase zu bringen. Von Seiten der Oase werden keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch die Oase zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten der Oase in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
Mündliche Absprachen neben dem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrags bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für Aufhebung der Schriftform selbst. Im Übrigen gilt die Hausordnung in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung.
Stand: 02/2024
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